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Für das Erzbistum Bamberg ist zuerst klarzustellen: Wir haben unsere Strukturreform, das heißt, die Bildung der Seelsorgebereiche eingerichtet:
Für das Erzbistum Bamberg besteht kein Handlungsbedarf.
Die Einführung und der Schluss der Instruktion fordern, dass die ganze Kirche, auch jede Pfarrei, missionarisch ausgerichtet sein soll. Das entspricht der Intention der Strukturveränderungen im Erzbistum Bamberg und bestärkt unserer Absicht, missionarisch Kirche zu sein.
Wozu die Kleruskongregation diese Instruktion herausgeben hat, wird nirgends deutlich: Weder Anlass noch Zweck werden ausdrücklich genannt. Das ist ein großes Manko. Es eröffnet Raum für alle möglichen Spekulationen, die Schaden anrichten.
Im Hauptteil erinnert die Instruktion vage und ungenau an Sinn und Zweck der Pfarrei sowie vor allem an den Leitungsauftrag der Priester, speziell der Pfarrer, der mit der Weihe verbunden ist.
Die sakramentale Weihe beauftragt und bevollmächtigt zu einem Dienstamt in der Kirche. Alle Priester, besonders die Pfarrer, sollen die Gemeinschaft der Getauften zum Zeugnis für Jesus Christus und das Evangelium befähigen, sie zur aktiven Teilnahme an den Gottesdiensten anleiten und sie zum Dienst der Liebe im Alltag, besonders an den Armen, hinführen. Dieser kirchliche Sinn des Dienstamtes der Priester und Pfarrer in den Pfarreien kommt nicht zum Tragen. Theologisch ist die Instruktion defizitär.
Die Instruktion behandelt alle Themen, die mit der Pfarrei zusammenhängen: die Aufgaben der Laien, der Diakone und Ordenschristen, Pfarrgemeinde- und Kirchenverwaltungsräte bis zu den Messstipendien. Wer zu viel will, erreicht nichts! Die bloße Erinnerung an die Canones des Codex von 1983 ohne die Lehrentwicklung und ohne Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse vor Ort ist auch aus kanonistischer Sicht nicht annehmbar.
Die Instruktion geht nicht auf die jeweilige partikularkirchliche Situation ein. Die Unterscheidung Weltkirche und Partikularkirchen, die das Zweite Vatikanische Konzil verdeutlicht hat, bleibt unberücksichtigt. Die Anerkennung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Partikularkirchen mit ihren Bischöfen im Rahmen der katholischen Weltkirche und dem Papst als Hirte der Universalkirche ist unerlässlich.
Es wäre besser gewesen, diese Instruktion so nicht zu veröffentlichen, weil sie für die Gemeinschaft der Kirche und ihrem missionarischen Auftrag mehr Schaden als Nutzen bringt.
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